Lilt GSA Regierungskunde MSA

Lilt GSA Regierungskunde MSA

DIESER RAHMENVERTRAG ZU DIENSTLEISTUNGEN GILT ZUSAMMEN MIT ALLEN ANHÄNGEN UND JEWEILIGEN BESTELLFORMULAREN (der „Vertrag“) FÜR DEN ERHALT UND DIE NUTZUNG VON DIENSTLEISTUNGEN VON LILT, S („Lilt“) DURCH DEN KUNDEN. BEGRIFFE IN GROSSBUCHSTABEN WERDEN WIE HIERIN FESTGELEGT DEFINIERT.

DURCH (A) KLICKEN IN EIN KÄSTCHEN ZUR AKZEPTANZ ODER ERGREIFEN ANDERER, ÄHNLICHER MASSNAHMEN ZUR ANZEIGE DER AKZEPTANZ, (B) UNTERZEICHNEN EINES BESTELLDOKUMENTES, DAS AUF DIESEN VERTRAG VERWEIST, ODER (C) ERHALT DER DIENSTLEISTUNGEN STIMMT DIE ENTITÄT, DIE AUTORISIERT IST, GEMÄSS GSA SCHEDULE AUFTRÄGE ABZUSCHLIESSEN (GEMÄSS DEFINITION IN GSA ORDER OGP 4800.21) UND ENTSPRECHENDER REVISIONEN („Kunde“) DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS ZU.

DIE EINZELPERSON, DIE DIESEN VERTRAG ABSCHLIESST, ERKLÄRT, DASS SIE BEFUGT IST, DIE JEWEILIGE ENTITÄT UND IHRE VERBUNDENEN ENTITÄTEN AN DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZU BINDEN. IST DIE PERSON, DIE DIESEN VERTRAG ABSCHLIESST, NICHT ENTSPRECHEND BEFUGT, ODER STIMMT DIE JEWEILIGE ENTITÄT DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NICHT ZU, DARF DIESE PERSON DIESE VEREINBARUNG NICHT ABSCHLIESSEN UND DIE DIENSTLEISTUNGEN NICHT NUTZEN ODER ERHALTEN.

In Anbetracht der hierin enthaltenen gegenseitigen Zusagen und Vereinbarungen und unter deren entsprechender Berücksichtigung, deren Erhalt und Angemessenheit hiermit bestätigt werden, vereinbaren die Parteien Folgendes:

1. DIENSTLEISTUNGEN.

1.1 Dienstleistungen. Lilt wird dem Kunden den Zugang zu Lilts webbasierter Software („Software“) und bestimmten Übersetzungsdienstleistungen („Übersetzungsdienstleistungen“) in Übereinstimmung mit den Geschäftsbedingungen dieses Vertrags und wie in einem oder mehreren Bestellformularen („Bestellformular“) ausführlicher beschrieben, denen sowohl Lilt als auch der Kunde zugestimmt haben, bereitstellen. Die vereinbarte Form des Bestellformulars ist als Anhang A diesem Vertrag beigefügt. In Bezug auf den Kunden stellt jedes Bestellformular eine separate Verpflichtung der Kundenentitäten oder der Entität, die ein solches Bestellformular unterzeichnet, dar. Keine andere Kundenentität geht im Rahmen dieses Bestellformulars irgendwelche sonstigen Verpflichtungen ein. Jeder Konflikt zwischen den Bedingungen dieses Vertrags und eines Bestellformulars wird zugunsten des Vertrags behoben, außer im Bestellformular wird ausdrücklich festgelegt, dass es den Zweck hat, die in Konflikt stehenden Bedingungen dieses Vertrags zu modifizieren oder diese zu ersetzen. Dieser Vertrag verpflichtet den Kunden nicht, Lilt mit der Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen zu beauftragen, noch verpflichtet er Lilt, Übersetzungsdienstleistungen zu erbringen, bis beide Parteien ein Bestellformular unterzeichnet haben, und in diesem Fall nur für die im Bestellformular angegebenen Übersetzungsdienstleistungen. Damit ein Bestellformular in Kraft tritt, muss es von beiden Parteien unterzeichnet werden. Beginnt Lilt mit Übersetzungsdienstleistungen für den Kunden, ohne dass ein Bestellformular vorhanden ist, und akzeptiert der Kunde diese Übersetzungsdienstleistungen, gilt dieser Vertrag trotzdem, es sei denn, die beiden Parteien haben schriftlich anderweitige Bedingungen vereinbart.

2. GEBÜHREN UND KOSTEN

2.1 Gebühren. Alle vom Kunden zu entrichtenden Gebühren („Gebühren“) im Zusammenhang mit der Software bzw. Übersetzungsdienstleistungen während der Laufzeit müssen im jeweiligen Bestellformular angegeben werden. Sofern nicht anderweitig in einem Bestellformular angegeben, werden gehostete Dienste als Abonnements für die im Bestellformular genannte Laufzeit erworben.

2.2 Zahlungen. Sofern nicht anderweitig in einem Bestellformular angegeben, verpflichtet sich der Kunde, alle fälligen Beträge nach Erhalt der Rechnung in US-Dollar zu bezahlen. Zahlungen unterliegen dem US-amerikanischen Prompt Payment Act.

2.3 Steuern. Sofern nicht anderweitig von den Parteien vereinbart, sind in den Gebühren alle auf Lilt anwendbaren Steuern und Abgaben enthalten.

2.4 Aufwendungen. VORBEHALTEN

3. EIGENTUMSRECHTE UND LIZENZEN.

3.1 Leistungen und Arbeitsergebnis. Der Kunde ist und bleibt der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen weltweit an allen Ergebnissen und Erträgen der Übersetzungsdienstleistungen, die im Rahmen dieses Vertrags erbracht werden. Dies umfasst u. a. alle Leistungen, die im Bestellformular aufgeführt werden (insgesamt als „Leistungen“ bezeichnet), darunter alle Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse und andere Rechte an geistigem Eigentum (insgesamt als „Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet). Lilt stimmt zu, dass die Leistungen hiermit als „Auftragsarbeit“ im Sinne von 17 U.S.C. § 101 für den Kunden definiert werden. Falls aus irgendeinem Grund eine der Leistungen keine „Auftragsarbeit“ darstellt, tritt Lilt hiermit unwiderruflich alle Rechte, Titel und Interessen an den Leistungen einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum weltweit ohne weitere Gegenleistung an den Kunden ab.

3.2 Kundendaten. Alle Kundendaten sind Eigentum des Kunden. Der Kunde behält alle Eigentumsrechte, sonstigen Rechte, Titel und Interessen an Kundendaten, einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum. Der Kunde gewährt Lilt eine beschränkte Lizenz zum Kopieren, Übertragen und Anzeigen der Kundendaten, Software und Technologie, die Lilt zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Übersetzungsdienstleistungen benötigt. „Kundendaten“ sind Daten in elektronischer Form, die über die Software oder vom Kunden bzw. den Benutzern des Kunden eingegeben oder erfasst werden. Kundendaten werden in der vom Kunden gehosteten Infrastruktur gesichert und gepflegt. Der gesamte Output der Übersetzungsdienstleistungen auf der Grundlage von Kundendaten sowie alle daraus resultierenden, darauf basierenden oder davon abgeleiteten Werke und Leistungen sind alleiniges Eigentum des Kunden, außer zur Vermeidung der Beeinträchtigung von Verbesserungen an der Software bzw. an geistigem Eigentum von Lilt. Dies schließt das KI-Modell mit ein, das zur Erbringung der Übersetzungsdienstleistungen verwendet wird.

3.3 Geistiges Eigentum von Lilt. Lilt ist alleiniger und exklusiver Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an geistigem Eigentum von Lilt. „Geistiges Eigentum von Lilt“ bezeichnet (i) die Software und alle Anwendungen, Datenbanken, Computerprogramme (einschließlich Quellcode und Objektcode für jede solche Software, Anwendungen, Datenbanken und Programme), Computer, Kommunikationsnetze, digitalen Speicherkapazitäten, Sicherungsdienste und andere Hardware, Tools, Methoden, Know-how, Prozesse oder Verfahren, die vor diesem Vertrag Eigentum von Lilt sind oder von Lilt außerhalb des Umfangs dieses Vertrags geschaffen wurden, ausschließlich der Leistungen für die bestellte Aktivität, sowie (ii) alle proprietären oder vertraulichen Daten im Eigentum von Lilt, die mit den Übersetzungsdienstleistungen genutzt werden, einschließlich aller elektronischen Daten oder Informationen, die Lilt dem Kunden übermittelt hat („Lilt-Daten“) (einschließlich aller Modifikationen, Änderungen, Upgrades oder Updates am geistigen Eigentum von Lilt und/oder Prozessen, Verfahren und Systemen im Eigentum von Lilt, selbst wenn sie in den Leistungen enthalten sind).

3.4 Lizenz für geistiges Eigentum von Lilt. Sofern geistiges Eigentum von Lilt in Leistungen enthalten ist, gewährt Lilt dem Kunden hiermit eine nicht exklusive, weltweit gültige, unbefristete, unwiderrufliche, vollständig abbezahlte Lizenz zur (a) Nutzung, Herstellung, Verkauf, Angebot zum Verkauf, Reproduktion, Ausführung, Anzeige, Verteilung und zum Import des jeweiligen geistigen Eigentums von Lilt ausschließlich wie für den Kunden für die Nutzung der Leistungen erforderlich und (b) zur Anpassung, Modifikation und Erstellung von abgeleiteten Werken dieses geistigen Eigentums von Lilt ausschließlich wie in den Leistungen einbezogen.

3.5 Gehostete Dienste. Hat der Kunde gehostete Dienste („gehostete Dienste“) von Lilt erworben, erteilt Lilt dem Kunden ein gemeinsam vereinbartes, eingeschränktes, nicht exklusives, nicht übertragbares Recht auf beschränkte Zeit, die gehosteten Dienste und die Software ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden zu verwenden.

4. DATEN UND SICHERHEIT

4.1 Systempflege, Upgrades und Verfügbarkeit. Hinsichtlich der Software sind Support durch Lilt, Reaktionszeiten und Verfügbarkeit im Service Level Agreement angegeben, das als Anhang 1 beiliegt und hierin durch Bezugnahme eingeschlossen wird. Lilt bietet diesen Standard-Support dem Kunden ohne zusätzliche Kosten an. Jeglicher zusätzliche Support, der nicht im Rahmen des Master GSA Schedule enthalten ist, wird zu Preisen in Rechnung gestellt, die zwischen der auftraggebeneden Stelle und dem Lizenzgeber vereinbart werden. Lilt kann nach eigenem Ermessen jegliche Wartung bereitstellen oder Upgrades oder Updates für die gehosteten Dienste und die Software installieren, die dem Ermessen von Lilt nach notwendig sind, um die Erbringung der vertraglichen Leistungen zu erleichtern. Dem Kunden bereitgestellte Software und gehostete Dienste umfassen alle derartigen Updates und Upgrades, die Lilt seinen Kunden, die die gleiche Software und die gehosteten Dienste während der Laufzeit dieses Vertrags abonnieren, allgemein zur Verfügung stellt. Lilt kann die Software bzw. gehosteten Dienste in dem Fall sofort offline nehmen, wenn Lilt nach normalem Ermessen annimmt, dass eine Sicherheitsgefahr vorliegt. Lilt wird dem Kunden eine Hauptkontaktperson zuweisen, um die Kommunikation mit dem Kunden zu erleichtern. Diese Person wird die Befugnis haben, offene Probleme des Kunden schnell zu beheben und wird die Bereitstellung von Kundenressourcen koordinieren, um das Projekt wie erforderlich zu unterstützen. Lilt wird auf Anfragen des Kunden bezüglich Informationen und Durchsicht von Dokumenten zwecks Feedback oder Unterzeichnung zeitnah antworten.

4.2 Datenverwendung. Lilt kompiliert evtl. aggregierte, anonymisierte Ergebnisse oder Metriken aus der gesamten oder Teilen der Nutzung der Software bzw. Übersetzungsdienstleistungen durch den Kunden, vorausgesetzt, dass solche aggregierte Ergebnisse keine Informationen enthalten, die dazu verwendet werden könnten, um den Kunden oder vom Kunden zur Nutzung der Software autorisierte Personen, die eine Benutzer-ID und ein Passwort vom Kunden oder Lilt erhalten („Benutzer“), individuell zu identifizieren. Lilt verwendet solche aggregierten Daten in nicht persönlich identifizierbarer Form zur Verbesserung des Lilt-Dienstes, zur Bewertung globaler Trends für Produktentwicklung und Marketing, zur Optimierung der Leistung oder der Metriken von Lilt sowie wie für Buchhaltuns- oder Audit-Anforderungen erforderlich bzw. gesetzlich vorgeschrieben. Solche aggregierten, anonymisierten Ergebnisse werden als interne Arbeitsdaten von Lilt betrachtet und dürfen nicht außerhalb von Lilt weitergegeben werden.

4.3 Kundenbeschränkungen. Der Kunde darf Software oder gehostete Dienste (a) nicht kopieren, außer dies wird speziell in diesem Vertrag angegeben, (b) nicht verteilen, verkaufen, vermieten, zeitlich vergeben, lizenzieren, unterlizenzieren oder auf andere Weise übertragen oder offenlegen bzw. die Nutzung von Software oder gehosteten Diensten nicht anderen Personen oder Entitäten erlauben; (c) keinen Link zur Software oder gehosteten Diensten erstellen, Inhalte der Software oder gehosteten Dienste oder darüber zugängliche Inhalte spiegeln oder auf diese zugreifen, (d) die Sicherheit eines Kundenkontos nicht vorsätzlich beeinträchtigen; (e) nicht auf Software oder gehostete Dienste zugreifen, um ein Konkurrenzprodukt zu erstellen oder mit Lilt zu konkurrieren; (f) die Software oder gehosteten Dienste nicht anderen Personen als dem Kunden oder dessen Benutzern zur Verfügung stellen oder Software oder gehostete Dienste zugunsten anderer Personen als dem Kunden oder dessen Benutzern verwenden; (g) keinen Teil der Software oder gehosteten Dienste vorsätzlich unbrauchbar machen oder (h) Software, gehostete Dienste oder Übersetzungsdienstleistungen nicht für Zwecke nutzen, die nicht in diesem Vertrag angegeben sind. Der Kunde darf keinen Dritten Zugriff auf die Software oder gehosteten Dienste gestatten und Dritten auch keinen Zugriff auf oder den Empfang von Daten oder Informationen aus der Software oder den gehosteten Diensten gestatten, ohne dass dies ausdrücklich in schriftlicher Form von Lilt genehmigt wurde. Der Kunde darf nicht gegen geltendes lokales, bundesstaatliches, Bundes- oder ausländisches Recht, Abkommen, Vorschriften oder Konventionen in Verbindung mit seiner Nutzung der Software, der gehosteten Dienste oder der Übersetzungsdienstleistungen verstoßen.

4.4 Kundenverpflichtungen. Der Kunden hat sicherzustellen, dass seine Benutzer sich an diesen Vertrag und die Lilt-Nutzungsbedingungen halten. Außerdem hat der Kunde die Genauigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten sicherzustellen, einschließlich einer angemessenen Absicherung seines Netzwerks gegen Bedrohungen durch schädliche Malware sowie Vorkehrungen zum sicheren Dokumenten-Download oder Zugriff auf die Software. Falls ein Drittanbieter-Hosting-Unternehmen oder Zugangsanbieter, der IT-Dienste anbietet wie z. B. vollständig extern ausgelagerte Netzwerkverwaltung und Speicherung in Lilt (Dienstanbieter) Lilt über eine Kundenaktivität informiert, die gegen die Nutzungsbedingungen des Dienstanbieters verstößt und zur sofortigen Aussetzung der Dienste an Lilt führen kann, kann Lilt den Kunden unverzüglich benachrichtigen und den Zugang des Kunden zur Software und zu den Übersetzungsdienstleistungen bis zur Behebung des Problems vorübergehend aussetzen. Der Kunde ist auch für die Nutzung nicht von Lilt bereitgestellter Software verantwortlich und bestätigt, dass Lilt solche Software nicht unterstützt und diesbezüglich nichts gewährleistet, außer dies wird in einem Bestellformular ausdrücklich angegeben. Der Kunde wird einen Kundenprojektleiter zuweisen, der als Hauptansprechpartner für die Kommunikation mit Lilt fungiert. Diese Person wird die Befugnis haben, offene Probleme des Kunden schnell zu beheben und wird die Bereitstellung von Kundenressourcen koordinieren, um das Projekt wie erforderlich zu unterstützen. Der Kunde wird zeitnah auf Anfragen von Lilt wie Informationsanfragen und Überprüfung von Dokumenten für Feedback oder Abzeichnung reagieren. Verzögerungen im Zusammenhang mit Projektaufgaben, für die der Kunde oder Lilt verantwortlich ist, können sich auf die rechtzeitige Fertigstellung und Lieferung der Leistungen auswirken.

4.5 Konformität. Entdeckt Lilt einen Verstoß gegen die Verpflichtungen des Kunden gemäß diesem Abschnitt 4 oder gegen die in Abschnitt 6.2 aufgeführten Zusicherungen oder Gewährleistungen, wird Lilt den Kunden schriftlich oder per E-Mail über die angebliche Verletzung benachrichtigen. Die Benachrichtigung enthält ausreichende Details, damit der Kunde über die Art der Verletzung informiert wird, sowie im angemessenen Fall die Identität der Benutzer, die beschuldigt werden, den Verstoß begangen zu haben. So schnell wie im angemessenen Umfang möglich, aber in jedem Fall innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt dieser Benachrichtigung, werden die Parteien in gutem Glauben zusammenarbeiten, um zu bestätigen, ob ein Verstoß stattgefunden hat oder nicht. Hat ein Verstoß stattgefunden und stimmt der Kunde zu, das zu dem Verstoß führende Verhalten zu korrigieren, so muss dies unverzüglich und schnell erfolgen. Andernfalls kann Lilt die Benutzer ausschließen, die den Verstoß begangen haben, bis das den Verstoß verursachende Verhalten abgestellt wurde. Ungeachtet des Vorstehenden hat Lilt das Recht, den Zugang des Kunden zu Software und Übersetzungsdienstleistungen unverzüglich zu sperren, wenn Lilt oder dessen Dienstanbieter im angemessenen Maße eine Sicherheitsbedrohung in Zusammenhang mit dem Kundenkonto oder Kundenaktivitäten wahrnimmt, die der Software Schaden zufügen kann.

5. VERTRAULICHKEIT. Beide Parteien werden alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei und ihrer Partner wie in diesem Absatz definiert für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab Ablauf oder Beendigung dieses Vertrags vertraulich behandeln und schützen. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich oder urheberrechtlich geschützt markiert oder sonstwie gekennzeichnet werden. Dies umfasst u. a. Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Erfindungen, Verfahren, Daten, Kundenlisten, personenbezogene Informationen, Finanzinformationen, Vertriebs- und Marketingpläne der anderen Partei, deren Partner- oder Tochtergesellschaften oder Kunden. Beide Parteien bestätigen die vertrauliche und urheberrechtliche Natur aller vertraulichen Informationen und erkennen den irreparablen Schaden an, der resultieren könnte, wenn solche vertraulichen Informationen Dritten gegenüber offengelegt oder für nicht autorisierte Zwecke verwendet werden. Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen nur zum Zwecke der Geschäftsführung miteinander und ihren Kunden in der Weise zu verwenden, die in diesem Vertrag vorgesehen ist. Beide Parteien werden Offenlegungen jeglicher vertraulicher Informationen nur auf diejenigen Mitarbeiter beschränken, die Wissensbedarf haben, und wird dem entsprechenden Personal in dem gleichen Maße die Vertraulichkeitsverpflichtungen auferlegen, wie sie für die Parteien im Rahmen dieses Vertrags gelten. Auf Anfrage durch den Eigentümer der vertraulichen Informationen wird die andere Partei umgehend alle Materialien und deren Kopien zurückgeben, die vertrauliche Informationen enthalten. Die Verpflichtungen in diesem Absatz gelten nicht für Informationen, die: (i) durch keine Handlung oder Unterlassung der jeweils anderen Partei allgemein bekannt sind oder werden bzw. Gemeingut sind. (ii) vor dem Erhalt von der anderen Partei rechtmäßig in Besitz einer Partei waren, ohne dass Nutzungs- oder Offenlegungsbeschränkungen galten; (iii) von einer Drittpartei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden oder dieser verfügbar gemacht wurden; (iv) unabhängig entwickelt wurden; (v) anderweitig im Rahmen dieses Vertrags offengelegt werden dürfen; (vi) mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei offengelegt werden oder (vii) in einem zivil- oder strafrechtlichen Verfahren, einem regulatorischen Verfahren oder einem ähnlichen Prozess gemäß offengelegt werden müssen. Allerdings muss die Partei, die gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist, die jeweils andere Partei vor einer solchen Offenlegung unverzüglich darüber informieren, sodass die andere Partei eine angemessene Schutzanordnung beantragen oder ihre schriftliche Zustimmung zur Offenlegung geben kann. Ist der Endbenutzer die US-Bundesregierung, handelt es sich ungeachtet aller diesbezüglichen Kennzeichnungen weder bei diesem Vertrag noch den Preisbedingungen um vertrauliche Informationen. Lilt erkennt an, dass US-Bundesbehörden dem Freedom of Information Act, 5 U.S.C. 552, unterliegen, der erfordert, dass bestimmte Informationen freigegeben werden, obwohl sie vom Lieferanten oder Anbieter als „vertraulich“ charakterisiert wurden.

6. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

6.1 Laufzeit. Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und dauert bis zum Ablauf oder bis zur Stornierung dieses Vertrags oder dem Ablauf oder der Stornierung aller Bestellformulare, die im Rahmen dieses Vertrags unterzeichnet wurden, vorausgesetzt, dass die Laufzeit und jegliche Verlängerung eines Bestellformulars den Angeben im Bestellformular entsprechen.

6.2 Kündigung. Die jeweiligen Kündigungsrechte der Parteien unterliegen dem anwendbaren Recht, einschließlich Federal Acquisition Regulation.

6.3 Auswirkungen der Kündigung. Bei Stornierung oder Ablauf enden unverzüglich alle Abonnements, Nutzungsrechte, Lizenzen und Dienste, die im Rahmen dieses Vertrags gewährt werden. Nach Beendigung werden alle unbestrittenen Gebühren, die laut Bestellformular entstanden sind, aber noch nicht bezahlt wurden, den Vertragsbedingungen der Parteien gemäß fällig und müssen bezahlt werden. Hat der Kunde gehostete Dienste erworben, so hat er nach der Beendigung 30 Tage Zeit, um (i) von Lilt anzufordern, dass alle oder Teile der Kundendaten ohne Kosten für den Kunden unverzüglich zurückgegeben werden; (ii) Lilt aufzufordern, alle Teile der Kundendaten in Lilts Besitz zu löschen oder vernichten. Ungeachtet des Vorstehenden hat Lilt das Recht, eine Kopie der Kundendaten drei Jahre lang oder so lange wie gesetzlich vorgeschrieben für die Zwecke der Einhaltung von Audit-, Meldevorgaben oder ähnlicher Prüfung von Lilt-Datensätzen durch staatliche Stellen aufzubewahren. Lilt wird die Kundendaten vernichten, wenn sie nicht mehr für diese Zwecke erforderlich sind, und dem Kunden den Nachweis senden, dass diese Daten tatsächlich vernichtet wurden.

7. ZUSICHERUNGEN UND GEWÄRHLEISTUNGEN

7.1 Durch Lilt. Lilt erklärt und sichert zu, dass: (a) Lilt das vollumfängliche Recht und die Befugnis hat, diesen Vertrag einzugehen, zu unterzeichnen und den darin enthaltenen Verpflichtungen nachzukommen. (b) keine anhängigen oder angedrohten Ansprüche oder Fälle von Rechtsstreit Lilt bekannt sind, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Fähigkeit haben könnten, den vertraglich vereinbarten Vereinbarungen nachzukommen; und (c) alle im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Übersetzungsdienstleistungen auf professionelle Weise in Übereinstimmung mit der angemessenen professionellen Sorgfalt erbracht werden, die in der Regel von hochqualifizierten Fachleuten, die ähnliche Dienste erbringen, bereitgestellt werden, und Anhang 1 dieses Vertrags beiliegt, (d) Lilt angemessene administrative, physische, organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Sicherheit, der Vertraulichkeit und der Integrität der Kundendaten aufrechterhalten werden, und (e) alle anwendbaren Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Vorgaben in Bezug auf den Datenschutz und die Sicherheit der persönlich identifizierbaren Informationen des Kunden eingehalten werden. Bei einer Verletzung dieser Zusicherungen und Gewährleistungen besteht die alleinige und exklusive Abhilfe des Kunden und die gesamte Haftung von Lilt darin, die Software zu ersetzen und/oder die nicht konformen Übersetzungsdienstleistungen erneut zu erbringen. Lilt haftet nur für Gewährleistungsverletzungen, wenn der Kunde Lilt innerhalb von neunzig (90) Tagen nach der Erbringung der nicht konformen Übersetzungsdienstleistungen schriftlich über die Verletzung informiert. DIE GEWÄHRLEISTUNGEN UND ABHILFEN IN DIESEM ABSCHNITT GELTEN AN STELLE ALLER ANDEREN ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN. SOWEIT NICHT ANDERWEITIG IN DIESEM VERTRAG AUSDRÜCKLICH ANGEGEBEN (ODER ANDERWEITIG DURCH GELTENDES RECHT OHNE MÖGLICHKEIT AUF VERTRAGLICH GEREGELTEN VERZICHT), WERDEN VON LILT BEREITGESTELLTE SOFTWARE UND ÜBERSETZUNGSDIENSTLEISTUNGEN „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT. LILT ERTEILT KEINERLEI ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE ODER ÜBERSETZUNGSDIENSTLEISTUNGEN, DIE GEMÄSS DIESES VERTRAGS BEREITGESTELLT WERDEN, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND ODER AUF SONSTIGE WEISE ERTEILT, UND SCHLIESST DIESE AUS. DIES SCHLIESST U. A. GEWÄHRLEISTUNGEN DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER TITELRECHTE UND NICHTVERLETZUNG, UNUNTERBROCHENEN VERWENDUNG, GENAUIGKEIT UND SICHERHEIT EIN. LILT SCHLIESST DIE GESAMTE DIESBEZÜGLICHE HAFTUNG AUS. LILT ERTEILT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF VERBINDUNGEN MIT DEM INTERNET ODER ÜBERTRAGUNGEN ÜBER DAS INTERNET.

7.2 Durch den Kunden. Der Kunde bestätigt, dass er (a) das vollumfängliche Recht und die Befugnis hat, diesen Vertrag einzugehen, zu unterzeichnen und den entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und dass er keine Partei von vertraglichen Vereinbarungen ist, die sich wesentlich negativ auf seine Fähigkeit auswirken würden, diesem Vertrag entsprechende Leistungen zu erbringen, (b) dass alle Inhalte, Informationen und Materialien, die der Kunde Lilt bereitstellt, einschließlich schriftlicher Materialien, Bilder, Videos oder Audio, Eigentum des Kunden sind oder der Kunde die ausdrückliche Erlaubnis hat, sie zu verwenden und deren Verwendung diesem Vertrag entsprechend keine Rechte Dritter verletzen oder gegen geltende Gesetze verstoßen würde, (c) dass er sich an alle geltenden Gesetze, Vorschriften, Statuten und Verordnungen halten wird, die für die Erfassung bzw. Nutzung persönlich identifizierbarer Informationen regeln, die durch die Software und/oder Übersetzungsdienste erfasst und genutzt werden, einschließlich aller Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz und zur Identitätssicherheit in allen anwendbaren Rechtsgebieten. Untersagt das Recht eines Landes oder Bundesland dem Kunden, die Software oder Übersetzungsdienstleistungen ganz oder teilweise zu nutzen (z. B. weil die Software oder Übersetzungsdienstleistungen in dem Land oder Bundesland nicht zulässig sind, in dem sich der Kunde oder dessen Kunden befinden), verpflichtet sich der Kunde, die Software oder Übersetzungsdienstleistungen in solchen Ländern oder Bundesländern nicht zu verwenden oder die Verwendung nicht zuzulassen. Die Software und Übersetzungsdienstleistungen dienen nur den internen Geschäftszwecken des Kunden. Der Kunde wird keine von Lilt bereitgestellte Software exportieren oder auf andere Weise aus den USA ausführen, außer in Übereinstimmung mit allen geltenden US-Gesetzen und Vorschriften. Ohne die allgemeine Gültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, gestattet der Kunde keinen Dritten den Zugriff auf die Software oder Übersetzungsdienstleistungen bzw. deren Verwendung in einem Land, das einem US-Embargo unterliegt, oder eine Ausfuhr der Software in ein solches Land.

8. SCHADLOSHALTUNG. VORBEHALTEN

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. AUSSER FÜR ANSPRÜCHE, DIE AUS VERLETZUNGEN DER VERTRAULICHKEIT ENTSTEHEN, HAFTET KEINE DER PARTEIEN EINSCHLIESSLICH IHRER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, FÜHRUNGSKRÄFTE, DIREKTOREN, MITARBEITER, ANTEILSEIGNER, ANLEGER, LIZENZGEBER ODER DEREN DIENSTANBIETER DER ANDEREN PARTEI GEGENÜBER FÜR FOLGESCHÄDEN UND -ANSPRÜCHE, STRAFEN, BESONDERE ODER ÄHNLICHE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH U. A. VERLUST VON GEWINNEN ODER EINSPARUNGEN, NUTZUNGSAUSFALL ODER VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN ODER DATENSÄTZEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE JEWEILIGE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER NICHT. DIE AGGREGIERTE HAFTUNG DER BEIDEN PARTEIEN FÜR SCHÄDEN, DIE IN VERBINDUNG MIT DIESEM VERTRAG ENTSTEHEN, OB BEI VERTRAGSVERLETZUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG ODER STRIKTER HAFTUNG ODER JEGLICHE VERLETZUNG EINER ABHILFE, UM DEN GRUNDLEGENDEN ZWECK ZU ERFÜLLEN ODER AUF ANDERE WEISE, ÜBERSTEIGT NICHT DIE VOM KUNDEN AN LILT IM RAHMEN DES BESTELLFORMULARS, IN DESSEN ZUSAMMENHANG DER ANSPRUCH GELTEND GEMACHT WIRD, ENTRICHTETEN BETRÄGE. DER KUNDE STIMMT ZU, DASS DIE BESCHRÄNKUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT WESENTLICHE BESTANDTEILE DES VERTRAGS ZWISCHEN DEN PARTEIEN SIND UND DASS SICH PREISE UND BEDINGUNGEN IN ABWESENHEIT SOLCHER BESCHRÄNKUNGEN WESENTLICH UNTERSCHEIDEN KÖNNEN. JEDE PARTEI UNTERNIMMT ANGEMESSENE BEMÜHUNGEN, UM IHRE SCHÄDEN ODER VERLUSTE IM RAHMEN DIESES VERTRAGS ZU MINIMIEREN, VORBEHALTLICH DER HIERIN GENANNTEN EINSCHRÄNKUNGEN. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für (1) Personenschäden oder Tod aufgrund von Fahrlässigkeit des Lizenzgebers; (2) Betrug oder (3) für jegliche andere Angelegenheit, für die die Haftung nicht gesetzlich ausgeschlossen werden kann.

10. VERSICHERUNG. VORBEHALTEN.

11. PUBLICITY. Die Marken, Handelsmarken, Dienstleistungsmarken und Logos von Lilt und vom Kunden, ob registriert („Marken“) oder nicht, sind alleiniges und exklusives Eigentum des jeweiligen Eigentümers, der alle Rechte, Titel und Interessen daran besitzt. Lilt hält sich an die Marketing/Publicity-Bedingungen des Kunden in dem durch General Services Acquisition Regulation (GSAR) 552.203-71 zulässigen Umfang.

12. BEZIEHUNG DER PARTEIEN. Die Parteien dieses Vertrags sind unabhängige Parteien, daher besteht kein Agentur-, Partnerschafts-, Joint-Venture-, Beschäftigungs- oder Franchise-Verhältnis zwischen den Parteien. Außer wenn in einer Bestellung ausdrücklich angegeben, hat keine der Parteien ein Recht oder eine Befugnis, die andere Partei zu binden oder Verpflichtungen oder Verantwortungen im Auftrag oder Namen der anderen Partei zu übernehmen oder zu begründen, ob ausdrücklich oder stillschweigend, und wird auch nicht behaupten, dies zu tun.

13. HÖHERE GEWALT. Für Akte höherer Gewalt gilt 552.212-4 (f).

14. ALLGEMEIN.

14.1 Abtretung. Die Beauftragung von Lilt unterliegt dem Anti-Assignment Act, FAR Subpart 42.12, und der geltenden Rechtsprechung.

14.2 Geltendes Recht/Rechtsort. Dieser Vertrag unterliegt geltendem US-Bundesrecht. Beide Parteien haben das Recht, einstweilige Entlastung, Sicherheit oder andere gebilligte Rechtsmittel geltend zu machen.

14.3 Benachrichtigungen. Sämtliche Benachrichtigungen gemäß diesem Vertrag werden als ausreichend angesehen, wenn sie persönlich oder per etabliertem Übernachtkurier, Einschreiben, mit im Voraus bezahltem Porto an die Empfängerpartei unter der in diesem Vertrag angegebenen Adresse geliefert wird. Eine solche Benachrichtigung, sofern korrekt adressiert, wird als an dem Datum der persönlichen Lieferung oder Sendung, einen Tag nach der Abgabe an einen Übernachtkurier oder vier (4) Werktage nach Abgabe bei der US-Post gesendet erachtet.

14.4 Salvatorische Klausel. Wird eine Bestimmung dieses Vertrags von einem Gericht oder Schiedsrichter der zuständigen Gerichtsbarkeit als rechtswidrig bestimmt, wird die Bestimmung vom Gericht oder Schiedsrichter geändert und so ausgelegt, dass die Ziele der ursprünglichen Bestimmung in dem gesetzlich zulässigen Umfang erreicht werden. Die restlichen Bestimmungen dieses Vertrags bleiben in Kraft, es sei denn, die Änderung oder Abtrennung einer Bestimmung wirkt sich wesentlich negativ auf eine Partei aus. In diesem Fall kann die betroffene Partei diesen Vertrag unverzüglich durch Benachrichtigung der anderen Partei kündigen.

14.5 Kein Verzicht. Änderungen, Verzichtserklärungen oder Entlastungen von diesem Vertrag gelten nur in schriftlicher Form und bei Unterzeichnung durch die Partei, gegen die solche Änderungen, Verzichtserklärungen oder Entlastungen durchgesetzt werden sollen. Dieser Vertrag darf nicht mündlich ergänzt werden, sondern nur in schriftlicher Form und durch Unterzeichnen beider Parteien.

14.6 Keine Drittbegünstigte. Dieser Vertrag dient den darin angegebenen Parteien und ist nicht für die Übertragung von Rechten oder Vorteilen an jedwede Dritte vorgesehen, einschließlich Mitarbeiter, Anteilseigner oder Kunden beider Parteien.

14.7 Duplikate. Dieser Vertrag kann in Form eines oder mehrerer Duplikate ausgeführt werden, von denen jedes als Original gilt. Alle Duplikate zusammen stellen ein und dasselbe Instrument dar und können durch ein Duplikat ausreichend nachgewiesen werden. Die Ausführung dieses Vertrags zu verschiedenen Zeiten und Orten durch die Vertragsparteien wirkt scih nicht auf die Gültigkeit des Vertrags aus.

14.8 Fortbestehen. Die folgenden Abschnitte bestehen nach Beendigung dieses Vertrags fort und bleiben in Kraft: 2 (bezüglich ausstehender Beträge), 3, 4, 5, 8, 9, 14.

14.10 Gesamte Vereinbarung. Dieser Vertrag, die damit verbundenen Bestellungen, der Hauptvertrag und alle Bestellungen im Rahmen dieses Vertrags sowie alle anderen eingeschlossenen Anhänge oder Anlagen stellen die endgültige, vollständige und exklusive Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, die Nutzungsbedingungen der Website des Lizenzgebers und Abmachungen zwischen den Parteien, ob schriftlich oder mündlich, ob nach Gewohnheitsrecht oder in der Praxis üblich, hinsichtlich des Gegenstands dieses Vertrags. Außer den von Lilt dem Kunden ausdrücklich eingeräumten Rechten sind alle anderen Rechte Lilt vorbehalten.